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Wissenswertes zur Kandidatur
Der Staat will die Errichtung von Betriebsräten!
Kandidaten und Wahlvorstandsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz
- Vor der Wahl ab Kandidatur §§ 15, Abs. 3 KSchG; 626 BGB und 103 BetrVG
- Ein halbes Jahr nach der Wahl §§ 15, Abs. 3 KSchG; 626 BGB